Teil A
Geltungsbereich und Vertragspartner:innen
 
§ A 1 
Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit der Datenschutzregelung, gelten für alle abgeschlossenen Vertriebs- oder Anzeigenverträge zwischen der TUTAKA GmbH, Erikastraße 122, 20251 Hamburg, Deutschland (“TUTAKA”) und Hersteller:innen, Händler:innen oder Anbieter:innen (gemeinsam “Anbieter:in”), die ihre Waren und/oder Dienstleistungen (“Angebote”) über den Online-Marktplatz von www.tutaka.com verkaufen oder vermarkten möchten.
  2. Ein Anzeigenvertrag beinhaltet die Zur-Verfügung-Stellung einer oder mehrerer Angebotsseite(n) auf TUTAKAs Online-Marktplatz für Gastgeber:innen sowie die Bewerbung des Angebots des Anbieters oder der Anbieterin. Ausdrücklich kein Inhalt des Anzeigenangebots ist die Vermittlung oder der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über den Online-Marktplatz. Insbesondere wird weder TUTAKA, noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen Vertragspartei im Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter ode der Anbieterin und deren Kund:innen.
  3. Ein Vertriebsvertrag behandelt die Vermittlung oder den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über den Online-Marktplatz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des Vertriebsvertrages nicht vollständig und gelten daher ergänzend zu einem separat abzuschließenden Vertriebsvertrag.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wie folgt aufgeteilt:
    a. Dieser Teil A regelt den Geltungsbereich und die Vertragspartner:innen und ist auf Anzeigen- und Vertriebsverträge anwendbar.
    b. Teil B enthält Regelungen, die ausschließlich für die Anzeigenverträge gelten. Die Klauseln in Teil B finden keine Anwendung auf Vertriebsverträge.
    c. Teil C enthält allgemeine Regelungen, die sowohl für Anzeigen- und Vertriebsverträge gelten. Für Anzeigenverträge treten die allgemeinen Regelungen in Teil C neben die Regelungen aus Teil A und Teil B.
  5. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters oder der Anbieterin werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, TUTAKA hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ A 2
Vertragspartner:innen
  1. TUTAKA schließt Vertriebs- oder Anzeigenverträge ausschließlich mit Unternehmer:innen.
  2. Unternehmer:in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und Vereine.
  3. Natürliche Personen, die als Unternehmer:innen handeln, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Sollte TUTAKA nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Anbieter oder die Anbieterin kein:e Unternehmer:in, sondern Verbraucher:in ist, kann TUTAKA binnen einer angemessenen Frist den Vertrag außerordentlich kündigen. Gegebenenfalls bestehende Rücktritts- oder Anfechtungsrechte oder anderweitige Rechte von TUTAKA bleiben hiervon unberührt.

 

Teil B

Regelungen, die ausschließlich für Anzeigenverträge gelten

§ B 1

Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Anzeigenvertrag kommt durch ein Angebot seitens TUTAKA und eine Annahme von Seiten der Anbieterin oder des Anbieters zustande. Das Angebot seitens TUTAKA erfolgt üblicherweise in Textform durch Versand einer E-Mail, in Schriftform durch Versand eines Briefs oder mündlich im Rahmen von Vertragsverhandlungen gegenüber der Anbieterin oder des Anbieters. Der Aufruf auf der Website https://tutaka.com/pages/anbieter-in-werden seitens TUTAKA, Anbieter:in werden zu können, stellt kein Angebot dar. Die Anbieterin oder der Anbieter nimmt das Angebot von TUTAKA durch Versand einer E-Mail, in Schriftform durch Versand eines Briefs oder mündlich im Rahmen von Vertragsverhandlungen gegenüber TUTAKA an. Daraufhin wird TUTAKA die Beauftragung in einer Auftragsbestätigung zusammenfassen. In Einzelfällen kann das Angebot auch von Seiten der Anbieterin oder des Anbieters erfolgen. In diesem Fall nimmt TUTAKA das Angebot der Anbieterin oder des Anbieters durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an. Die Eingangsbestätigung von TUTAKA nach abgegebenem Angebot oder Annahme des Angebots durch die Anbieterin oder des Anbieters ist von diesen Auftragsbestätigungen abzugrenzen und stellt mithin keine Annahmeerklärung oder Zusammenfassung des Vertragsabschlusses dar.
  2. Der Anzeigenpreis für sechs (6) Monate beträgt EUR 490,00 netto und für zwölf (12) Monate EUR 690,00 netto. Zusätzlich zu der Anzeigengebühr wird bei Erstabschluss eine Einrichtungsgebühr von EUR 90,00 netto fällig. Für jede von dem Anbieter oder der Anbieterin gewünschte, gravierende Veränderung der Anzeigenseite entsteht eine erneute Einrichtungsgebühr von EUR 90,00 netto. Die Gebühr für jede weitere Angebotsseite beträgt EUR 150,00 netto für zwölf (12) Monate.
  3. Die Laufzeit des Anzeigenvertrages beginnt am Tag des Versands der Auftragsbestätigung. Die Laufzeit des Anzeigenvertrags beträgt zwölf (12) Monate.
  4. Der Betrag ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung im Voraus durch den Anbieter oder die Anbieterin für die vereinbarte Laufzeit zu zahlen.
  5. Das Konto der TUTAKA GmbH lautet:
    Kontoinhaber: TUTAKA GmbH
    Bank: Penta / Solaris Bank
    IBAN: DE49 1101 0100 2488 7692 06
    BIC: SOBKDEBBXXX
§ B 2

Pflichten und Leistungen von TUTAKA

  1. TUTAKA stellt dem Anbieter oder der Anbieterin eine oder mehrere Angebotsseiten zur Verfügung. 
  2. Nach Versand der Auftragsbestätigung wird/werden die Angebotsseite/n innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen auf TUTAKAs Online-Marktplatz platziert.
  3. TUTAKA verfügt über folgende Marketing Kanäle:
    3.1 Instagram Feed, Instagram Story, LinkedIn, Facebook
    3.2 E-Mail Newsletter
    3.3 Webinare
    3.4 Veranstaltungen und Messen
    3.5 Pressearbeit
    3.6 Blog
  4. TUTAKA erstellt grafische und textliche Inhalte über das Angebot der Anbieter:in zur exklusiven Verwendung auf den Kanälen von TUTAKA:
    4.1 Zum Launch der Angebotsseite: Vorstellung der neuen Anbieter:in und ihres Angebots “Willkommen auf TUTAKA Island” auf den folgenden Kanälen: Instagram Story, Facebook (Post), LinkedIn (Post).
    4.2 Mindestens zwei (2) weitere Platzierungen (pro Produktseite) während der Laufzeit über einen (1) oder mehrere der unter § 3 Abs. 2 genannten Kanälen.
  5. TUTAKA wird jede Produktseite während der Vertragslaufzeit für einen Zeitraum von mindestens einer (1) Woche auf der Startseite von TUTAKA featuren. 
  6. Sind sich zwei (2) Produktseiten sehr ähnlich, können sie auch zusammen beworben werden. Die Entscheidung darüber trifft TUTAKA in Abstimmung mit dem Anbieter oder der Anbieterin.
  7. TUTAKA stellt auch ein Anfrageformular zur Verfügung, das Kund:innen zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter oder der Anbieterin nutzen können. Die weitere Bearbeitung solcher Leads ist alleinige Aufgabe des Anbieters oder der Anbieterin. 
  8. Über die Kanäle werden die Anzeige(n) über mehrere Medien beworben. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung steht TUTAKA nicht für die von dem Anbieter oder der Anbieterin durch den Anzeigenvertrag bezweckte Reichweite und Leads ein. Ebenso wenig steht TUTAKA für die Verfügbarkeit der Kanäle ein. Dem Anbieter oder der Anbieterin ist bewusst, dass die Messbarkeit der Reichweite und Leads fehlerhaft bzw. nicht möglich ist, wenn Kund:innen der Nutzung der entsprechenden Tracking-Cookies nicht zustimmen oder anderweitig ausgeschaltet haben sowie wenn Kund:innen die Webseite des Anbieters oder der Anbieterin direkt aufsuchen und nicht den Link in der Anzeige verwenden.
§ B 3
Pflichten und Leistungen des Anbieters oder der Anbieterin
  1. Der Anbieter oder die Anbieterin stellt TUTAKA, neben dem ausgefüllten Nachhaltigkeitsfragebogen (siehe § C 1) folgende Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
    1.1 Bildmaterial (hochauflösend): Produktbilder, Mood-Bilder und Freisteller
    1.2 Mindestbestellmengen
    1.3 Individualisierungsoptionen
    1.4 Liefergebiete
    1.5 Anwendungs- und Nutzungshinweise
    1.6 Liste der Inhaltsstoffe/ Materialzusammensetzung
  2. Der Anbieter oder die Anbieterin verpflichtet sich, Änderungen der gemachten Angaben zeitnah an TUTAKA zu kommunizieren.
  3. Der Anbieter oder die Anbieterin verpflichtet sich, die durch TUTAKA vermittelten Leads zeitnah und sorgfältig zu beantworten. 
  4. Der Anbieter oder die Anbieterin darf Daten und Informationen, insbesondere über Kund:innen, nur zur Beantwortung der konkreten Anfrage verwenden. Sie dürfen nicht zu Marketingzwecken verwendet werden, es sei denn, der Kunde oder die Kundin stimmt dem auf Nachfrage des Anbieters oder der Anbieterin ausdrücklich zu. Der Anbieter oder die Anbieterin ist in diesem Fall verpflichtet die Einverständniserklärung des Kunden oder der Kundin zu dokumentieren. Der Anbieter oder die Anbieterin und TUTAKA werden die ihnen jeweils obliegenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und der geltenden nationalen Datenschutzvorschriften (z.B. BDSG in Deutschland), beachten. 
  5. Der Anbieter oder die Anbieterin ist verpflichtet, sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf oder der Vermietung seines oder ihrer Angebote ordnungsgemäß zu versteuern.

§ B 4 
Gewährleistung

  1. Der Anbieter oder die Anbieterin ist verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu überprüfen und etwaige Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Anzeige als genehmigt.
  2. TUTAKA gewährleistet, dass die Anzeige entsprechend dem jeweils üblichen technischen Standard wiedergegeben wird. Die Anzeige muss im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender technischer Darstellung oder Datenverarbeitung, stellen keinen Mangel dar. TUTAKA prüft nicht die von dem Anbieter oder der Anbieterin zur Verfügung gestellten Inhalte auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit, so dass sich die Gewährleistung nicht hierauf erstreckt.
  3. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, kann der Anbieter oder die Anbieterin Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall wird TUTAKA nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Sofern die vereinbarte Verfügbarkeit des Online Marktplatzes auf www.tutaka.com eingeschränkt ist und die Einschränkung der Verfügbarkeit von TUTAKA zu vertreten ist, verlängert sich im Rahmen der Nacherfüllung die Veröffentlichungszeit der Anzeige entsprechend. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Anbieter oder die Anbieterin nach seiner oder ihrer Wahl Minderung verlangen oder den Anzeigenvertrag kündigen. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  4. Mit erfolgter Nacherfüllung läuft die Gewährleistungsfrist weiter, eine neue Gewährleistungsfrist wird nicht in Gang gesetzt.
§ B 5
Kündigung
  1. Der Anzeigenvertrag kann von dem Anbieter oder der Anbieterin und TUTAKA außerordentlich gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht TUTAKA insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Fällen zu:
    1.1 Die von dem Anbieter oder der Anbieterin getätigten Angaben zu ihrem Unternehmen oder zu den Anzeigen sind in wesentlichen Punkten falsch, z.B. hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des Anbieters oder der Anbieterin oder hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit der Waren und Dienstleistungen;
    1.2 Der Anbieter oder die Anbieterin macht fehlerhafte oder täuschende Angaben zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten und Produktinformationen;
    1.3 Es kommt innerhalb von drei (3) Monaten zu mehr als drei (3) negativen Rückmeldungen von Kund:innen hinsichtlich des Anbieters oder der Anbieterin oder deren Waren und Dienstleistungen.
  2. Die Gebühren für die Angebotsseiten sind nicht erstattungsfähig bei außerordentlicher Kündigung des Vertrages oder, wenn der Anbieter oder die Anbieterin wünscht, die Angebotsseiten vor Vertragsbeendigung zu entfernen.
  3. Die Kündigung durch den Anbieter oder die Anbieterin ist schriftlich oder per Email zu richten an die TUTAKA GmbH, Erikastraße 122, 20251 Hamburg oder an hej@tutaka.com.

Teil C

Allgemeine Regelungen, die für Anzeigenverträge und

für Vertriebsverträge gelten

§ C 1
Nachhaltigkeitsprüfung
  1. Jede: Anbieter:in durchläuft vor Vertragsabschluss eine obligatorische Nachhaltigkeitsprüfung.
  2. Geprüft werden Kriterien auf der Unternehmens- und auf der Produktebene. Die Informationen zum Unternehmen und zur Unternehmensführung sind in einem ersten Schritt zu beantworten (“Bewerbung”).
  3. Auf eine positive Bewertung der Bewerbung folgt die Prüfung der Angebote auf negative und positive, ökologische und soziale Faktoren entlang des Produktlebenszyklusses.
  4. Für den Prozess ist von Seiten des Anbieters oder der Anbieterin eine Kontaktperson zu benennen. Bei dieser hat es sich um eine für das jeweilige Unternehmen vertretungsbefugte und ausreichend informierte Person zu handeln.
  5. Der Anbieter oder die Anbieterin kooperiert bei der Nachhaltigkeitsprüfung und stellt TUTAKA die zur Prüfung notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Anbieter oder die Anbieterin verpflichtet sich, auf die von TUTAKA abgefragten Punkte wahrheitsgemäß zu antworten. Sollte TUTAKA im Rahmen der Vertragslaufzeit feststellen, dass es Abweichungen von den gemachten Angaben gibt (“Täuschungen”), so kann TUTAKA den mit dem Anbieter oder der Anbieterin abgeschlossen Vertriebs- oder Anzeigenvertrag jederzeit außerordentlich kündigen bzw. diesen anfechten.
§ C 2

Darstellung auf tutaka.com

  1. Die von dem Anbieter oder der Anbieterin angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen werden jeweils auf Angebots- bzw. Produktseiten auf dem Online-Marktplatz von www.tutaka.com dargestellt.
  2. Die Kurzansichten auf den Kategorieseiten und in den Suchansichten auf www.tutaka.com werden nach den von TUTAKA festgelegten Relevanz-Kriterien sortiert angezeigt. Die Rangfolge der Suchergebnisse wird hierbei in einem automatisierten Prozess dynamisch bestimmt, was Schwankungen der Suchergebnisse bedingt. TUTAKA behält sich eine Änderung dieses Prozesses vor.
  3. Verlinkungen auf die Website des Anbieters oder der Anbieterin finden nicht statt.
  4. TUTAKA ist berechtigt, die Gestaltung der Angebots- bzw. Produktseite zu ändern, soweit dadurch ihr Zweck oder die Funktion nicht beeinträchtigt werden und wenn dies zur Wahrung der Interessen von TUTAKA erforderlich und dem Anbieter oder der Anbieterin zumutbar ist.
  5. Die Angebots- bzw. Produktseite folgt einer bestimmten beabsichtigten “User Experience” und Inhaltslogik, die von TUTAKA vorgegeben wird.
  6. Dem Anbieter oder der Anbieterin ist bewusst, dass es durch die Browser- oder Bildschirmeinstellungen zu Abweichungen bei Bildern vom Originalbild kommen kann.
  7. TUTAKA wird eine den allgemeinen technischen Standards entsprechende Verfügbarkeit des digitalen Angebotes insbesondere unter Berücksichtigung notwendiger und angemessener Wartungs- und Pflegeunterbrechungen anbieten. Hierfür sind mitunter Wartungsarbeiten erforderlich, durch die es zu Einschränkungen auf dem Online Marktplatz kommen kann. TUTAKA wird diese Wartungsarbeiten des Anbieters oder der Anbieterin nach Möglichkeit vorher ankündigen und die Arbeiten in einen Zeitraum legen, in dem die Interessen des Anbieters oder der Anbieterin nur geringfügig betroffen sind.
§ C 3

Urheberrechte

  1. Die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Webseite www.tutaka.com liegen bei TUTAKA. Eine Übernahme der Webseite – ganz oder teilweise durch die Übernahme von Texten, Grafiken oder des Designs – ist nicht gestattet.
  2. Dem Anbieter oder der Anbieterin wird gestattet, einzelne Seiten zur Dokumentation des Vertragsschlusses herunterzuladen, darzustellen oder zu drucken.
§ C 4

Nutzungsrechte an Inhalten

  1. Der Anbieter oder die Anbieterin ist verpflichtet, ihre Angebote vor der Einstellung sowie die an TUTAKA zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs vermittelten Angebots- und Unternehmens-Informationen auf rechtliche Zulässigkeit, das heißt insbesondere auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte, öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie Persönlichkeitsrechte Dritter zu prüfen.
  2. Der Anbieter oder die Anbieterin erklärt, die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (Daten, Texte und Bilder) einschließlich des Rechts zur Weiterlizenzierung innezuhaben; auch erklärt er oder sie, dass er oder sie die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen bzw. der Eigentümer oder die Eigentümerin der abgebildeten Objekte ist.
  3. Soweit der Inhalt des Angebots des Anbieters oder der Anbieterin Marken oder Kennzeichenrechte enthält, erklärt er oder sie, dass er oder sie zur Nutzung, einschließlich des Rechts zur Weiterlizenzierung, berechtigt ist.
  4. Der Anbieter oder die Anbieterin erklärt, dass überlassene Bilder und sonstige Medien und Inhalte frei von (Bild-)Rechten Dritter sind und hält TUTAKA von Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter oder die Anbieterin räumt TUTAKA die zur Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen wie Bildrechte und ähnliches an derartigen Medien und Inhalten kostenfrei ein.
  5. Der Anbieter oder die Anbieterin erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte durch TUTAKA zum Zwecke der Vorstellung und Bewerbung der Waren und/oder Dienstleistungen des Anbieters oder der Anbieterin sowie des Online Marktplatzes an Dritte weitergegeben werden.
§ C 5

Recht zur Sperrung von Angeboten und Löschung

  1. Wenn Dritte Ansprüche auf Unterlassung aus Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geltend machen und der Anbieter oder die Anbieterin auf Anforderung gegenüber TUTAKA nicht nachweist, dass er oder sie berechtigt ist, diese Inhalte zu veröffentlichen, ist TUTAKA berechtigt, die Angebotsseiten bzw. Produktseiten des Anbieters oder der Anbieterin vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder zu löschen. Ein Recht zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Angebotsseiten bzw. der Produktseiten besteht auch dann, wenn der Anbieter oder die Anbieterin nicht nachweisen kann, zum Verkauf oder zur Erbringung seiner oder ihrer Waren und/oder Dienstleistungen in der Lage oder berechtigt zu sein.
  2. TUTAKA ist berechtigt, jederzeit Anzeigen und Inhalte des Anbieters oder der Anbieterin zu entfernen, die direkt oder indirekt durch Links gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen TUTAKA unzumutbar ist. Zu einer vollständigen oder teilweisen Rückzahlung von bereits durch den Anbieter oder die Anbieterin erbrachte, vertragliche Zahlungen ist TUTAKA in diesem Fall nicht verpflichtet.
  3. Wenn der Anbieter oder die Anbieterin sich mit der Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder der Zahlung der Anzeigengebühren (beim Anzeigenvertrag) bzw. der Einrichtungsgebühren (beim Vertriebsvertrag) mit mehr als fünf (5) Kalendertagen in Verzug befindet, ist TUTAKA berechtigt, die Angebotsseiten bzw. Produktseiten des Anbieters oder der Anbieterin nach vorheriger Mitteilung von mindestens zwei (2) Kalendertagen vorübergehend zu sperren. Ebenso ist TUTAKA zur vorübergehenden Sperrung der Produktseiten des Anbieters oder der Anbieterin berechtigt, wenn der Anbieter oder die Anbieterin im Rahmen des Vertriebsvertrages die Grundsätze der Kundenkommunikation verletzt.
§ C 6

Haftung

  1. TUTAKA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt im Falle von: (i) arglistigem Verschweigen von Mängeln; (ii) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen; (iii) zu vertretenden Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) nach zwingendem Recht (z.B. Produkthaftungsgesetz) und (v) in den Kosten der Rechtsverfolgung begründeten Verzugsschäden i.S.v. § 288 Abs. 6 BGB.
  2. Über die in § C 6 Abs. 1 geregelten Fälle hinaus haftet TUTAKA nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz im Falle einer zu vertretenden Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Anbieter oder die Anbieterin regelmäßig vertraut. Diese Haftung ist jedoch auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen TUTAKA bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Anzeige typischerweise zu erwarten sind.
  3. Abweichend von den Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nach § C 6 Abs. 1 und Abs. 2 gelten im Falle einer vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (z.B. Garantien) die betreffenden Vereinbarungen.
  4. Jede über die gemäß § C 6 Abs. 1 bis Abs. 3 hinausgehende Haftung von TUTAKA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
  5. Ein etwaiges Mitverschulden des Anbieters oder der Anbieterin wird im Falle der Haftung von TUTAKA berücksichtigt. TUTAKA haftet nicht für Schäden, die allein durch die Verletzung des Anzeigen- bzw. Vertriebsvertrages durch den Anbieter oder die Anbieterin verursacht werden.
  6. Vorstehende Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten TUTAKAs gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen, sollten diese gegenüber dem Anbieter oder der Anbieterin unmittelbar haftbar sein.
§ C 7

Sonstiges

  1. TUTAKA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn dies zur Wahrung der Interessen von TUTAKA erforderlich und dem Anbieter oder der Anbieterin zumutbar ist. TUTAKA wird den Anbieter oder die Anbieterin schriftlich über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren und darauf hinweisen, dass der Anbieter oder die Anbieterin bei einer laufenden Vertragsbeziehung (Dauerschuldverhältnis) den Änderungen mit einer Frist von acht (8) Wochen ab dem Datum der Mitteilung widersprechen kann. Erfolgt innerhalb dieser acht (8) Wochen kein Widerspruch, so gilt dies als Zustimmung des Anbieters oder der Anbieterin zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dessen Auslegung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter oder der Anbieterin und TUTAKA ist Hamburg, Deutschland.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.
  5. Diese Vertragsbedingungen werden durch TUTAKA nicht gespeichert. Sie werden über die Internetseite nur während ihrer Gültigkeitsdauer zum Abruf bereitgehalten. TUTAKA empfiehlt dem Anbieter oder der Anbieterin, die Vertragsbedingungen durch Ausdruck oder Speicherung der Seite bzw. Datei auf seinem oder ihrem Rechner selbst zu sichern.
  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

    TUTAKA GmbH
    Marketplace for Sustainable Hospitality
    Erikastrasse 122
    20251 Hamburg
    Deutschland

    Umsatzsteuer-ID: DE328329621
    Registergericht: Amtsgericht Hamburg
    Registriernummer: HRB 161117

    Geschäftsführerinnen: Franziska Altenrath, Alexandra Herget

    Stand: 29.11.2021